Zur Immobilie
Das gesamte Areal wurde im November 2025 neu vermessen und die aktuellen Messpunkte entsprechend markiert digitalisiert.
Laut Bauamt Gemeinde Haldenwang ist eine Parzellierung des Gesamtgrundstücks entsprechend dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan möglich.
Es würden sich folgende Planungen anbieten:
Grundstück I: Fläche auf der das Hofgebäude steht ca. 1000m²
Grundstück II: Fläche vor dem Hof ca. 500 m²
Grundstück III: Fläche in südwestlicher Ausrichtung ca. 400m²
Grundstück IV: Fläche unterhalb von Grundstück III, ebenfalls südwestliche Ausrichtung ca. 500 m² mit freier Bergsicht zzgl. Grünfläche z.B. Garten.
Für Grundstück IV muss eine Bauvoranfrage gestellt werden, am besten im Rahmen des Gesamtkonzeptes mit Darstellung der Zufahrtsmöglichkeiten, dass im Rahmen der Ortsabrundung auch hier ein Bauvorhaben realisiert werden kann.
Bauvorschläge:
Auf Grundstück I könnte man ein MFH mit 6 Einheiten und optional mit einem Penthouse errichten. Die Möglichkeit ist vorhanden, da die Höhe und Grundfläche des Hofes gegeben ist.
Ebenfalls denkbar wäre eine Reihenhausbebauung oder Einfamilienhäuser je nach Parzellierung der Grundstücke.
Auf Grundstück II wäre eine Errichtung von 2 DHH plus großzügiger Grünfläche und Garagen möglich.
Ebenso besteht die Möglichkeit die Zufahrtswege zu verlegen, da alles im Grundbuch eingetragen ist bezüglich der Geh- und Fahrtrechte.
Je nach Bauvorhaben würde sich ein Zusammenschluss von Grundstück I und II anbieten oder I und III.
Auf Grundstück III bzw. optional IV Errichtung von 2 DHH oder Einfamilienhäuser.
Für Grundstück IV sollte die Entscheidung vom Bauamt bzw. Landratsamt abgewartet werden – davon ausgehend dass im oberen Bereich ein Bauvorhaben genehmigt wird, kann das darunter liegende Grundstück (welches mit Sicherheit Außenbereich bzw. Grünfläche bleibt) als Gartenbereich dienen.
- Nutzungsart
- Wohnen
Die Grundstücke liegen im direkten Ortskern von Seebach. Sämtliche Anschlüsse wie Kanal, Wasser, Gas und Strom sind vorhanden.
Courtagepassus
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Jansen & Partner Makler in Kooperation und ggf. dessen Beauftragte erhalten/erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
